Arbeitgeberberatung
Nach § 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG steht der Arbeitgeber für die Erfüllung der von Ihm zugesagten Leistung im Umgang mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ein. Durch eine Vielzahl von Beratungsgesprächen haben wir festgestellt, dass die bAV gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen häufig fehler-bzw. lückenhaft beraten wird. Für den Arbeitgeber können dadurch sehr hohe Nachschussverpflichtungen entstehen.
Analyse der bAV
Bei uns geht es nicht ausschließlich um den Vertrieb von Produkten. Wir stellen für Sie die Vor- und Nachteile der einzelnen Durchführungswege gegenüber und analysieren Ihre bestehenden Verträge auf Rechtssicherheit, Gleichbehandlungsgrundsätze und den daraus resultierenden Risiken.
Erstellung eines individuellen Versorgungskonzeptes für Ihr Unternehmen
Nach eingehender Analyse Ihrer bereits im Unternehmen befindlichen Versorgungszusagen, erstellen wir gemeinsam mit Ihnen ein maßgeschneidertes Versorgungskonzept für Ihr Unternehmen. Neben dem rechtssicheren Rahmen steht die Bindung bereits beschäftigter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Gewinnung von Fach-und Führungskräfte an erster Stelle. Hierbei greifen wir sowohl auf die Möglichkeiten der bAV als auch der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) zurück.
Arbeitnehmerberatung
Der Arbeitgeber haftet für die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung. Als starker Partner Ihres Unternehmens beraten wir jeden Ihrer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und informieren ausführlich über den gewählten Durchführungsweg, die gewählte Zusageart, die Vertragsbedingungen sowie die steuer-und sozialversicherungsrechtliche Verbeitragung der bAV in der Leistungs-und Anwartschaftsphase.
Betreuung der bestehenden und neuen Zusagen
Nach einem professionell erstellten und eingerichteten Versorgungskonzept, lassen wir Sie nicht allein. Wir betreuen Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen langfristig und stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.